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Waldfrieden GmbH

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Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

* Schutz * Fairness * Vertrauen *

Vertrauen beruht auf Integrität, Fairness und Regeltreue und ist die Basis unserer täglichen Arbeit. Jeden Tag schützen wir dieses Vertrauen und lassen es wachsen.

Damit wir diesem Anspruch jederzeit gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellen Fehlverhalten rechtzeitig zu erfahren. Hierfür sind wir auf die Hilfe jeder Person angewiesen. Über ein faires Meldesystem können Verstöße frühzeitig erkannt und weitere Schäden verhindert werden. Wir wollen Sie als Hinweisgeber/-in aber auch wirksam schützen. Hierfür wurde eine Ombudsperson beauftragt und wir bieten Ihnen gesicherte Kommunikationswege zur Abgabe von Meldungen. So setzen wir gemeinsam einen wichtigen Baustein für das nachhaltige Wohlergehen.

Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems

Hinweis geben

Sie können uns alle Vorfälle melden, die von Beschäftigten und Geschäftsparter/-innen der Waldfrieden GmbH im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung oder Dienstleistung begangen wurden. Vorfälle können sämtliche Gesetzes- oder interene Regelverletzungen sein.

Aufklärung

Hinweise zu Ihrer Meldung
1. Das Hinweis-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinen.
2. Lediglich die Ombudsperson erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung.
3. Ihre Identität wird grundsätzich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen offengelegt (Ausnahmen können bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
4. Indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, können Sie Ihre Meldung anonym abgeben.
5. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen (sofern wir Sie bei einer anonymen Meldung kontaktieren können).

Bitte geben Sie nur Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies unter anderem eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder als Aussage dritter Personen.

Kontaktaufnahme

Ombudsperson: Jörn Schmidt

   Meldebogen
   Telefon: 0157 / 54 76 10 77
   eMail an Ombudsperson schreiben

Anonymität

Wir respektieren Ihre Entscheidung, wenn Sie uns Ihren Namen nicht nennen möchten.


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